Kleinunternehmer-Regelung 2025: Das ändert sich!

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Kleinunternehmer-Regelung

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Höhere Grenzen:

  • Vorjahresumsatz: 25.000 € statt 22.000 € (netto!).  

  • Aktueller Jahresumsatz: 100.000 € statt 50.000 €.  

  • Sofortige Pflicht zur Regelbesteuerung!, sobald die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten wurde.

  • EU-weite Anwendung: Die Regelung gilt jetzt auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU (mit Registrierung beim BZSt).  

  • Neugründer: Starten automatisch als Kleinunternehmer, ohne Prognose abgeben zu müssen.  

Achtung: Die Steuerbefreiung gilt jetzt für Netto-Umsätze. Wir prüfen deine Zahlen genau, um böse Überraschungen zu vermeiden! 

Für unsere Mandanten

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